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Wer zu schnell fährt, weil er ein Verkehrsschild nicht gesehen hat, bekommt in der Regel trotzdem eine Strafe. Eine Ausnahme: wenn das Verkehrsschild zu weit vom Straßenrand entfernt steht. Das sei an der Faschinastraße der Fall, fanden ein Autofahrer und das Landesverwaltungsgericht – allerdings war das Verfassungsgerichtshof anderer Meinung.
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