Daraufhin klagte Lebreton mit ihrer Rechtsanwältin Thum nach dem LADG wegen Geschlechterdiskriminierung. Das Landgericht Berlin wies die Klage zurück, im September 2023 kam es zum Berufungsverfahren vor dem Kammergericht Berlin.
https://freiheitsrechte.org/themen/gleichbehandlung/ladg-plansche