Gestern entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die Unverletzlichkeit der Wohnung grundsätzlich auch für die Zimmer von Geflüchteten in Erstaufnahmeeinrichtungen gilt. GFF-Juristin Sarah Lincoln: „Dadurch, dass nun feststeht, dass die Zimmer Wohnungen sind und es für deren Betreten eine dringende Gefahr braucht, können auch die in vielen Hausordnungen gestatteten anlasslosen Zimmerkontrollen nicht rechtmäßig sein.“
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverwg-asyl-unterkunft-abschiebung-betreten-durchsuchung-beschluss-richtervorbehalt-hausordnung/