Schöff*innen treten bei Strafverfahren als Richter*innen ohne Robe auf. Sie repräsentieren die Gesellschaft und sollen möglichst plurale Perspektiven in den Gerichtssaal einbringen. Menschen, die religiöse Kleidung tragen, von dem Amt pauschal auszuschließen, widerspricht diesem gesetzlichen Ziel.
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