Wahl-Attorneys on Nostr: Hacker Refuses to Hand Police Password for Seized Wallet With $6.5M in Bitcoin "b) Ob ...
https://www.coindesk.com/policy/2021/02/05/hacker-refuses-to-hand-police-password-for-seized-wallet-with-65m-in-bitcoin/Hacker Refuses to Hand Police Password for Seized Wallet With $6.5M in Bitcoin
"b) Ob der private Schlüssel für die Wallet den Ermittlungsbehörden bekannt ist, hat auf die Möglichkeit der Anordnung des Verfalls keine Auswirkung. Die Kenntnis dieses Schlüssels ist zwar Voraussetzung, um die faktische Verfügungsgewalt über die Bitcoins zu übernehmen. Dies betrifft aber allein die Vollstreckung der Verfallsentscheidung, lässt hingegen die Anordnung des Verfalls unberührt (Heine aaO 445). Soweit der private Schlüssel zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Verfall nicht bekannt ist, ist für die Vollstreckung der Anordnung des Verfalls die Mitwirkung des Angeklagten erforderlich. Ob diese erfolgt, kann bei der Entscheidung nicht beurteilt werden, weswegen es für die Anordnungsvoraussetzungen darauf nicht ankommen kann. Es handelt sich vielmehr um eine reine Vollstreckungsfrage."
(BGH, Beschluss vom 27. Juli 2017 – 1 StR 412/16 –, Rn. 68, juris)
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