Das Landgericht Karlsruhe hat heute entschieden: Die Verlinkung auf die Archiv-Webseite von linksunten.indymedia gehört zu den journalistischen Aufgaben und ist daher nicht strafbar. Ein wichtiges Signal für die #Pressefreiheit und ein Erfolg für npub1f6jyvn8s8rttfrrpkdcfswyy9yt8dyyvcqp6wgvz7qegny3a78fq6490ax (npub1f6j…90ax) und dessen Redakteur, den wir im Strafverfahren unterstützt haben ✊🧵freiheitsrechte.org/pm-rdl-erfolg