#Justiz #Corona #Rechtsbeugung
Sehr kluger Kommentar zum Unterschied zwischen Fehlurteil und bewusster Manipulation, zwischen kritischer juristischer Diskussion und fahrlässiger Diskreditierung des Rechtsstaats.
In der Tat: was der Weimarer Familienrichter getan hat, war derart klare Rechtsbeugung, dass man als Jurist*in keinen Zweifel daran haben kann und es ist gut, dass der BGH das klipp und klar ausgesprochen hat.
Richter*innen haben Macht. Sie ist ihnen aber nur geliehen, um dem geltenden Recht Geltung zu verschaffen, nicht sich oder eigenen Überzeugungen. Für die darf man als Richter*in - in den Grenzen des Mäßigungsgebots - eintreten. Aber eben nicht durch Missbrauch der Macht des Amtes.
Lang, aber lesenswert:
https://www.lto.de/recht/meinung/m/kommentar-familienrichter-weimar-anwaelte-rechtsstaatlichkeit?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_econtactid=CWOLT000038516466&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=