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Nach einer Klage der Arbeiterkammer (AK) gegen diverse Gebühren- und Spesenklauseln der Mobilfunker A1 und Hutchison Drei wurde nun ein Vergleich erzielt. Die betroffenen Klauseln zu Gebühren und Spesen sowie Beschränkungen von Gewährleistungsansprüchen dürfen die beiden Unternehmen künftig nicht mehr verwenden. Betroffene haben einen Anspruch auf Rückerstattung.
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