Die Anwendung von §48 StVO (Vorladung zum Verkehrsunterricht, z.B. bei Uneinsichtigkeit oder offenkundiger Regelunkenntnis) ist anscheinend für den Betroffenen gar nicht so billig. Hier wird ein Streitwert von 1250 € erwähnt. Das sollte viel häufiger angewendet werden, denke ich. Kosten und Aufwand sind sicher viel wirksamer als die meist lächerlichen Bußgelder.
https://openjur.de/u/2282720.html