Völkerrechtswidrige NATO-Kommandozentrale in Rostock? Die fragwürdigen Ausreden der Bundesregierung
Laut dem 2+4-Vertrag dürfen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR weder ausländische Soldaten verlegt noch dort stationiert werden. Im Einigungsvertrag wurde in Folge festgehalten, dass in den neuen Bundesländern weder das NATO-Truppenstatut noch der Aufenthaltsvertrag für ausländische Soldaten gilt. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund wissen, wie die Bundesregierung es völker- und verfassungsrechtlich rechtfertigt, dasshttps://www.nachdenkseiten.de/?p=123250
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