Die DSK hat eine Orientierungshilfe zur "Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressenten" veröffentlicht.
Wann darf der Vermieter was und zu welchem Zweck vom Mieter erheben? Dabei ist zwischen drei Zeitpunkten zu differenzieren.
https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/oh/2024-01-24_DSK-OH_Mietinteresse_V1.0.pdf