Digitalcourage on Nostr: EuGH entscheidet: Die EU-Verordnung zur Speicherpflicht für Fingerabdrücke in ...
EuGH entscheidet: Die EU-Verordnung zur Speicherpflicht für Fingerabdrücke in Personalausweisen ist ungültig. Denn die EU-Verordnung wurde auf einer falschen Grundlage beschlossen und ist deshalb nur noch bis maximal Ende 2026 gültig.
Bis dahin hat die Gesetzgeberin Zeit, eine neue Gesetzesgrundlage mit dem korrekten Verfahren zu schaffen. Dieses korrekte Verfahren erfordert unter anderem eine Einstimmigkeit im EU-Rat. Allerdings bleibt die Speicherpflicht bis dahin in Kraft – also müssen vorläufig auch weiter Fingerabdrücke abgegeben werden.
Mehr dazu später.
#PersoohneFinger
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