Detailierter berichtet Report-K.
https://www.report-k.de/tempo-30-auf-der-luxemburger-strasse-morgen-thema-im-rat/
Vor jeder verkehrsrechtlichen Anordnung ist die Straßenbaubehörde sowie die Polizei anzuhören, dies ist hier nicht erfolgt.
Eine rechtliche Grundlage zur Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen ist die StVO (§ 45 Abs. 1 Nr. 3), die VwV-StVO sowie die Lärmschutzrichtlinien-Straßenverkehr (STV).
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