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"Frauenhäuser werden jährlich aus dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) gefördert. Die Festschreibung im Gesetz bietet für die Frauenhäuser eine verlässliche Finanzierungsgrundlage. Da die Förderung nicht an die Belegung gebunden ist, können alle Plätze in Schleswig-Holstein kostenlos angeboten werden."
#DerEchteNorden
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/soziales/schutz-von-frauen-vor-gewalt/Frauenhaeuser/_documents/schutzvorgewalt_Frauenhaeuser