Terminankündigung: Revisionshauptverhandlung um freisprechendes Urteil des AG #Freiburg in einem #Klimakleber-Fall am 20.2.2024 um 10 Uhr.
Das AG hat den Angeklagten freigesprochen. Es hat zwar den Tatbestand der #Nötigung (§ 240 Abs. 1 StGB) als verwirklicht angesehen, aber die die Rechtswidrigkeit begründende Verwerflichkeit gem. § 240 Abs. 2 StGB verneint.
Gegen diese rechtliche Bewertung wendet sich die #Staatsanwaltschaft.
Näheres in unserer #Pressemitteilung: https://oberlandesgericht-karlsruhe.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Medien/Terminankuendigung+Klimakleber/?LISTPAGE=7373457