Volksverpetzer on Nostr: Das Bundesverwaltungsgericht Münster bestätigte im Mai, dass es „hinreichend ...
Das Bundesverwaltungsgericht Münster bestätigte im Mai, dass es „hinreichend tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor[liegen], dass die AfD Bestrebungen verfolgt, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet sind.“ Richter Buck sagte wörtlich: „Der Rauchmelder der Verfassung schrillt!“ Heute stellen sich Politiker hin & behaupten, sie sehen nicht genug Beweise für ein AfD-Verbot-Antrag.
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