Die Vorratsdatenspeicherung könnte bald auch zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen zugelassen werden. Das EuGH-Verfahren wird erstaunlicherweise in Deutschland noch kaum zur Kenntnis genommen. Das sollte sich dringend ändern. Es geht um eines der wichtigsten Verfahren zu den digitalen Bürgerrechten.
https://taz.de/Vorratsdatenspeicherung/!5931713/
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