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NachDenkSeiten (Audio & Artikel)

Schreiben der Landesmedienanstalt NRW an Multipolar: „ganz eindeutig rechtswidrig“
Rüdiger Kessel

Published on Nov 17, 2024

Ein Artikel von Marcus Klöckner

Rüdiger Kessel hat Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Landesmedienanstalt NRW eingelegt. Stein des Anstoßes: Das Vorgehen der Behörde gegen das Magazin Multipolar. Multipolar sorgte für Furore, als es vor kurzem die unter Verschluss gehaltenen Protokolle des Robert Koch-Instituts (RKI) freiklagte und der Öffentlichkeit zugänglich machte. Nach den Veröffentlichungen rückt nun die Landesmedienanstalt NRW unter der Führung von Direktor Tobias Schmidt dem Magazin auf die Pelle. Vorwurf: Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht. Kessel hat als privater Bürger Initiative gezeigt und ist der Behörde entgegengetreten. Warum er sich zu diesem Schritt entschlossen hat, wie er vorgegangen ist und wie der Stand der Dinge ist, darüber spricht er im NachDenkSeiten-Interview. Kessel erhebt schwere Vorwürfe gegen die Behörde. Von Marcus Klöckner.

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NachDenkSeiten Audiocast (MP3):
https://www.nachdenkseiten.de/upload/podcast/241114_Schreiben_der_Landesmedienanstalt_NRW_an_Multipolar_ganz_eindeutig_rechtswidrig_NDS.mp3

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Herr Kessel, Sie haben im Zusammenhang mit dem Agieren der Landesmedienanstalt NRW gegen Multipolar zwei Dienstaufsichtsbeschwerden gestellt. Oder genauer: Einmal gegen die verantwortliche Mitarbeiterin der Anstalt und dann gegen den Direktor, Tobias Schmidt. Sie sprechen von der Möglichkeit eines „schweren Amtsmissbrauchs“. Was ist da los?

Paul Schreyer hat das Schreiben der Landesmedienanstalt NRW an Multipolar veröffentlicht und deshalb habe ich es lesen können. Sofort kamen mir Zweifel, dass die Vorwürfe aus der Luft gegriffen sein könnten. Wenn aber eine Behörde mit aus der Luft gegriffenen Vorwürfen operiert, dann ist das eindeutig rechtswidrig. Da ich von dem Schreiben nur mittelbar betroffen bin, indem Multipolar zum Beispiel seine Art zu publizieren dadurch ändern könnte, konnte ich natürlich gegen das Schreiben selbst nicht vorgehen. Als Bürger habe ich aber das Petitionsrecht und das erlaubt es mir, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die zuständige Mitarbeiterin zu erheben und an die Behördenleitung zu senden. Von diesem Recht habe ich Gebrauch gemacht.

Weil die Behördenleitung die Beschwerde nicht ordnungsgemäß bearbeitet hat, war noch eine weitere Beschwerde über den Direktor notwendig.

Lassen Sie uns bitte mal der Reihe nach gehen. Erstmal zu Ihnen. Wer sind Sie und warum haben Sie sich zu diesem Beschwerdeschritt entschieden?

Ich bin Wissenschaftler der Messtechnik und habe für die EU-Kommission, eine amerikanische Bundesbehörde und die Physikalisch-Technische Bundesanstalt gearbeitet. Außerdem habe ich eine Firma, die Software für die Messtechnik entwickelt. Weil ich fast 15 Jahre im öffentlichen Dienst tätig war und der Sohn eines Bundesbeamten bin, ist mir die Funktionsweise von Behörden bekannt. Behörden haben in Deutschland nach meiner Beobachtung in den letzten Jahren immer mehr die Tendenz, übergriffig zu agieren und die Bindung an Recht und Gesetz zu ignorieren. Wenn ich das erkennen kann, versuche ich, mit meinem Wissen dagegen vorzugehen.

Sie haben sich also dann entschlossen, eine förmliche Dienstaufsichtsbeschwerde einzulegen. Würden Sie kurz skizzieren, was Ihrer Ansicht nach beschwerdewürdig war?

Als erstes habe ich eine genaue Analyse der Vorwürfe erstellt und habe diese Analyse ganz bewusst sachlich genau und strukturiert dokumentiert. Das Ziel war dabei, ein Dokument zu schaffen, das wie ein Kurzgutachten den Sachverhalt so feststellt, dass die Behörde große Schwierigkeiten haben würde, die Feststellungen infrage zu stellen. Die Analyse hat dann ergeben, dass alle Vorwürfe in dem Schreiben der Landesmedienanstalt NRW substanzlos sind.

Behörden funktionieren auf der Basis von Akten und deshalb ist es sinnvoll, zu den Sachverhalten, die man vortragen will, entsprechende Dokumente zu erstellen. Damit war die Sachlage eindeutig. Ein so massives Schreiben, mit der Nennung einer Rechtsgrundlage, der Aufforderung zum Handeln und dem Setzen einer Frist, das tatsächlich keinerlei substanzielle Vorwürfe enthält, ist ganz eindeutig rechtswidrig. Man kann das nur aus dem Schreiben selbst belegen. Ein solches Schreiben bewusst zu versenden, ist ein Dienstvergehen.

Und dann? Wie hat die Landesmedienanstalt NRW reagiert?

Die Landesmedienanstalt NRW hat den Empfang der Beschwerde bestätigt und mir nach einer angemessenen Frist mitgeteilt, dass die Beschwerde zurückgewiesen wird. Als Grund wurde angegeben, dass es sich bei dem Schreiben um informelles Verwaltungshandeln gehandelt haben soll. Die Behörde hat damit offiziell erklärt, dass das Schreiben nicht das Ergebnis von Ermittlungen gegen Multipolar ist und man es deshalb gar nicht ernst nehmen muss.

Wie erklären Sie sich diese Reaktion?

Da die Verantwortliche, über die ich mich beschwert habe, wohl selbst promovierte Juristin ist, wird der Direktor ihr die Beschwerde wohl zur Bearbeitung übergeben haben. Sie hatte offenbar mit einer Reaktion von Multipolar gerechnet, aber wohl nicht mit einer Beschwerde eines Dritten. Mein Eindruck ist: Am liebsten hätte sie mir wohl das Beschwerderecht abgesprochen, aber das ist nun mal ein grundgesetzlich verbrieftes Recht. Anhand meiner der Beschwerde beigelegten Analyse konnte die Betroffene sofort erkennen, dass meine Beschwerde absolut berechtigt war und dass dieses Schreiben tatsächlich rechtswidrig ist. Eine Behörde darf sich nicht die Freiheit nehmen, so zu handeln. Offenbar kann die Betroffene aber damit rechnen, dass sie durch ihre Behördenleitung gedeckt wird, weil man dort wohl mit dem Versenden eines solchen Schreibens einverstanden war. So ist die Betroffene auf die durchaus kreative Lösung gekommen, dass das Schreiben gar kein formales Verwaltungshandeln ist und deshalb die strenge Bindung an Recht und Gesetz für dieses informelle Verwaltungshandeln nicht gelten würde. Die zugrunde liegende Rechtsauffassung ist richtig: Für eindeutig informelles Verwaltungshandeln gilt die strenge Bindung der Behörde an Recht und Gesetz nicht.

Der Betroffenen wird sicher klar gewesen sein, dass damit der Versuch, auf Multipolar regulierend einzuwirken, gescheitert ist, aber offenbar ist meine Beschwerde so bedrohlich, dass die Betroffene das wohl einfach so hingenommen haben wird. Man muss wohl annehmen, dass die anderen Folgen, die diese Stellungnahme haben würde, von der Betroffenen nicht bedacht worden sind.

Sie haben dann aber nochmal nachgelegt. Nämlich mit der besagten Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Direktor. Warum genau dieser Schritt? Wo sehen Sie die Probleme?

Die Behördenleitung, in diesem Fall der Direktor, führt die Dienstaufsicht und deshalb habe ich meine Beschwerde auch an ihn gerichtet. Weil er die Behörde nach außen vertritt, muss auch er mir antworten und diese Antwort danach verantworten. Daraus ergibt sich ein gewisses Problem, wenn der Direktor die Antwort, wie man in diesem Fall vermuten muss, nicht selbst geschrieben hat. Dann kann er nämlich leicht entscheidende Details übersehen, die deutlich machen, dass eine wirksame Dienstaufsicht gar nicht stattgefunden hat.

Genau das ist hier der Fall. Der Direktor hätte nämlich unbedingt prüfen müssen, ob es sich bei dem Schreiben erkennbar um informelles Verwaltungshandeln handelt. Dabei ist das entscheidende Kriterium, ob Multipolar anhand des Schreibens erkennen konnte, dass es nicht das Ergebnis behördlicher Ermittlungen und damit hoheitlicher Tätigkeit gewesen ist, sondern dass es sich nur um unverbindliche Hinweise handelt. Genau das ist ganz offensichtlich aber nicht der Fall. Das Schreiben erfüllt alle Kriterien, die an ein formelles Schreiben gestellt werden, und es ist deshalb vollkommen naheliegend, darin formelles Verwaltungshandeln zu sehen.

Daraus folgt, dass die Aussagen in der Antwort des Direktors entweder nicht den Tatsachen entsprechen und es tatsächlich Ermittlungen gegen Multipolar gegeben hat, oder aber, dass es sich bei dem Schreiben an Multipolar offensichtlich um eine bewusste Täuschung und damit um schweren Amtsmissbrauch handelt. Da der Direktor das bei einer ordnungsgemäßen Bearbeitung der Beschwerde hätte erkennen müssen, ergibt sich der begründete Verdacht, dass der Direktor die Beschwerde nicht pflichtgemäß bearbeitet hat. Dieser Verdacht rechtfertigt eine Dienstaufsichtsbeschwerde über den Direktor.

Gibt es weitere Probleme, die Sie in Ihrer Beschwerde formuliert haben?

Ja, die gibt es. Der Direktor hat der Betroffenen ausdrücklich einen Ermessensspielraum zugestanden, innerhalb dessen Sie entscheiden kann. Das ist insofern unzutreffend, als es bei unzutreffenden Vorwürfen keinen solchen Ermessensspielraum geben darf. Einen solchen Spielraum gibt es nur bei zutreffenden Vorwürfen. Wenn die Behörde berechtigte Vorwürfe erheben kann, dann steht ihr in der Tat ein Spielraum zu, wie sie mit diesen berechtigten Vorwürfen umgehen will.

Der Direktor hat es ausweislich der Antwort auch unterlassen, die Betroffene zu den Vorwürfen der Beschwerde anzuhören. Das gehört immer zu einer ordnungsgemäßen Beschwerde dazu und das ist zumindest ein formaler Fehler, der eine weitere Beschwerde rechtfertigt.

Wenn die Beschwerde wie in diesem Fall zurückgewiesen wird, dann kann man Einsicht in die Stellungnahme verlangen, weil es sich dabei um ein amtliches Dokument handelt, das nicht Teil der Personalakte geworden ist. Deshalb sind die Stellungnahmen der Betroffenen wichtig. Selbst wenn man annimmt, dass es sich bei dem Schreiben um informelles Verwaltungshandeln gehandelt hat, muss auch dieses verhältnismäßig sein. Wenn die Vorwürfe unbegründet sind, darf die Behörde kein solches Schreiben versenden. Auch das wurde bei der Bearbeitung der Beschwerde nicht beachtet.

Lassen Sie uns bitte etwas detaillierter auf die Vorwürfe der Medienanstalt gegen Multipolar eingehen. Im Raum stehen oder standen Vorwürfe gegen die journalistische Sorgfaltspflicht. Was wurde da vorgeworfen?

In dem Schreiben der Landesmedienanstalt NRW werden vier Beiträge angegeben, bei denen von der Anstalt unterstellt wird, dass Multipolar gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen habe. Dabei beruft sich die Landesmedienanstalt NRW auf den Medienstaatsvertrag als Rechtsgrundlage.

Das ist bereits aus grundsätzlichen Erwägungen unzulässig. Ein Medienstaatsvertrag ist kein Gesetz und die Pressefreiheit ist ein Grundrecht. Der Staat darf nicht mit einem Medienstaatsvertrag in die Pressefreiheit eingreifen, weil das nur im Rahmen von Gesetzen möglich ist, über die öffentlich im Parlament abgestimmt wurde. Der Medienstaatsvertrag muss deshalb so ausgelegt werden, dass damit nicht in die Pressefreiheit eingegriffen werden kann. Daraus folgt, dass die Landesmedienanstalt NRW nur tätig werden kann, wenn strafbare Handlungen im Raum stehen. Die journalistische Sorgfaltspflicht nicht zu beachten, ist aber keine Straftat.

Ohne jetzt auf alle Vorwürfe einzugehen: Würden Sie bitte ein Beispiel genauer aufzeigen? Und: Warum ist der Vorwurf aus Ihrer Sicht unangebracht?

Einen Vorwurf der Landesmedienanstalt NRW habe ich als Messtechniker als besonders befremdlich empfunden. Es wurde der Beitrag von Herrn Schilling mit dem Titel „Sterblichkeit und Impfung: amtliche britische Zahlen zeigen eine Katastrophe“ kritisiert und es wurde von der Landesmedienanstalt NRW behauptet, dass die Daten das Gegenteil von dem zeigen würden, was Herr Schilling in seinem Beitrag behauptet hat. Belege für diese Behauptung hat die Anstalt nicht angegeben.

Ich habe mir die fraglichen ONS-Daten der britischen Regierung im Original angesehen und konnte so wie jeder andere feststellen, dass die Sterblichkeit bei Geimpften in jedem Monat und in jeder Altersgruppe höher als bei Ungeimpften war. Die Daten belegen klar, dass die Sterblichkeit unter Geimpften höher war, was die Behauptungen von Herrn Schilling unterstützt. Die Landesmedienanstalt NRW versucht also nicht nur, in die journalistische Freiheit von Herrn Schilling einzugreifen, indem sie behördlich kritisiert, wie er Daten interpretiert, sondern sie geht sogar so weit, dass sie von ihm fordert, zu Ergebnissen zu gelangen, die mit den Daten schlicht nicht vereinbar sind. Dieser massive Eingriff in die Pressefreiheit dient hier offenbar dazu, ein falsches Narrativ zu unterstützen, das aus politischen Gründen verbreitet wurde.

Was ist, zusammenfassend, Ihre Bewertung im Hinblick auf die Vorwürfe der Medienanstalt?

Alle vier sehr massiv vorgetragenen Vorwürfe in dem Schreiben der Landesmedienanstalt NRW haben sich nachweislich als vollkommen unbegründet erwiesen. Die Reaktion der Behörde auf meine Beschwerde bestätigt den Verdacht, wenn sie behauptet, dass es sich um informelles Verwaltungshandeln handelt. Die Vorwürfe sind also auch aus Sicht der Behörde substanzlos.

Auf der Basis dieser Beiträge kann man Multipolar unter keinem Gesichtspunkt Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht vorwerfen. Wenn eine Behörde vollkommen unberechtigt in dieser Form so massiv gegen Vertreter der Presse vorgeht, dann ist das ein schwerer Eingriff in die Pressefreiheit, der auch unter dem Gesichtspunkt des fairen Wettbewerbs unter den Medien sehr problematisch ist. So ein Agieren ist gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet, weil die Meinungs- und Pressefreiheit für eine Demokratie konstituierend ist.

Wie erklären Sie sich das Vorgehen der Anstalt?

Ich kann nur darüber spekulieren, warum man in der Landesmedienanstalt NRW so gehandelt hat. Trotzdem halte ich es für wichtig, genau das zu tun, weil ich ein erhebliches Risiko für den Staat sehe. Paul Schreyer hat mit seiner Entscheidung, den Zugang zu den sogenannten RKI-Files zu erstreiten, einen ganz wesentlichen Beitrag zur Aufklärung der Hintergründe der Corona-Pandemie geleistet, auch wenn er zuerst nur umfangreich geschwärzte Dokumente erhalten hat. Selbst diese Dokumente haben Analysen ermöglicht, die das Narrativ als solches entlarvt haben. Auch wenn die Offenlegung solcher Dokumente das gute Recht eines jeden Bürgers und erst recht das Recht der Presse ist, werden solche Anfragen in der Behörde mitunter als Angriff auf den Staat wahrgenommen.

Das gilt ganz sicher auch für die sogenannten RKI-Files. Nach meiner Analyse zeigen die RKI-Files in der ungeschwärzten Form , dass es in Deutschland zu keinem Zeitpunkt jene Bedrohung durch SarsCov2 gegeben hat, die die Politik an die Wand gemalt hat. Das deckt sich übrigens auch mit den Ausführungen von Stephan Kohn, der als Oberregierungsrat im Bundesinnenministerium eine umfassende Analyse zur angeblichen Corona-Krise ausgearbeitet hat. Sein Ergebnis: ein Fehlalarm.

Die Politik wurde in ihrer Angstmache durch Behörden wie das RKI und das PEI unterstützt, deren Vertreter durch das Grundgesetz und einschlägige Gesetze zum wahrhaftigen Handeln verpflichtet waren. Das sind so massive Verstöße gegen die demokratische Grundordnung, weil sie geeignet sind, die Menschen durch ihre Angst gleichzuschalten und zu vollkommen unverhältnismäßigem Handeln zu veranlassen. Weil das eben auch für die Menschen gilt, die den Staat vertreten, kann die Verhältnismäßigkeit auch bei staatlichem Handeln nicht mehr gewährleistet werden. Das Ergebnis sind vollkommen unvernünftige Entscheidungen, die aber mit Hilfe des staatlichen Gewaltmonopols unerbittlich durchgesetzt werden und denen sich niemand entziehen kann.

Was heißt all das?

Das ist im Grunde die größte denkbare Staatskrise, weil sie das Vertrauen in die Bundesbehörden weitestgehend zerstört hat. Die Folge ist eine unüberwindliche Spaltung der Gesellschaft, die den Staat in seiner Substanz bedroht. In Deutschland ist es üblich, nicht die Verursacher solcher Krisen zur Rechenschaft zu ziehen, sondern den Überbringer der schlechten Nachrichten abzuwerten, und das ist in diesem Fall eindeutig Multipolar.

Deshalb ist es für mich denkbar, dass es im Staatsapparat Verantwortliche gibt, die in Multipolar und anderen freien Medien eine Bedrohung des Staates sehen und die im vorauseilenden Gehorsam nach Wegen suchen, wie man Multipolar und andere unter Druck setzen kann. So ist man vielleicht auf die Idee gekommen, ein solches Schreiben zu verfassen, ohne zu prüfen, ob so etwas überhaupt rechtlich zulässig ist. Vielleicht gibt es ja sogar weitere solche Schreiben an andere Medien, die aber bisher nicht in die Öffentlichkeit gelangt sind. Für mich ist auch denkbar, dass das sogar der Hintergrund der entsprechenden Regelungen im Medienstaatsvertrag ist und einige Vertreter des Staates so versuchen wollen, auf die freien Medien regulierend einzuwirken.

Große Teile der Politik und die öffentlichen Medien vertreten ganz offen die Auffassung, dass die freien Medien und die sozialen Netzwerke staatlich reguliert werden müssten. Dabei besteht allerdings das grundsätzliche Problem, dass eine solche Regulierung mit dem Grundgesetz aus guten Gründen nicht vereinbar ist. Insofern kann ich durchaus einen Bedarf an solchen rechtswidrigen Einwirkungsmöglichkeiten auf die freie Presse erkennen. In jedem Fall müssen sich die Bürger dagegen wehren und dass man das kann und wie das geht, habe ich versucht zu demonstrieren.

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Quellen & Links

Anmerkung Redaktion: In einem aktuellen Artikel gibt Multipolar bekannt, dass das Magazin die Forderungen der Landesmedienanstalt NRW nicht umsetzen wird. https://multipolar-magazin.de/artikel/landesmedienanstalt-gegen-multipolar-2

NachDenkSeiten – Die kritische Website
Artikel mit Quellenangaben/Links zum Nachlesen: https://nachdenkseiten.de/?p=124710

Artikel veröffentlicht am: 14. November 2024 um 9:07
Autor: Rüdiger Kessel interviewt von Marcus Klöckner (Gastbeitrag)
Sprecher: Tom Wellbrock

Titelbild: fizkes/shutterstock.com

Marcus Klöckner studierte Soziologie, Medienwissenschaften und Amerikanistik an der Philipps-Universität in Marburg. Schwerpunkte seiner Arbeit als Journalist und Autor sind Herrschafts- und Medienkritik.

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https://youtu.be/rMHZxOjAk4M

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