Das Landgericht Karlsruhe lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den npub1f6jyvn8s8rttfrrpkdcfswyy9yt8dyyvcqp6wgvz7qegny3a78fq6490ax (npub1f6j…90ax) -Redakteur ab. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hatte gegen den Journalisten aufgrund eines Berichts zum Verbot von „linksunten.indymedia“ Anklage wegen eines Verstoßes gegen das Vereinigungsverbots erhoben. Das Landgericht stellt in erfreulicher Deutlichkeit fest, dass die Setzung eines Links auf die Archivseite von „linksunten.indymedia“ keine Unterstützung darstellt.
https://rdl.de/beitrag/landgericht-l-sst-anklage-gegen-rdl-redakteur-nicht-zu