Why Nostr? What is Njump?
2023-11-10 23:18:38

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(RT @AnwaltUlbrich Twitter/X)

Thema heute: "Weltweiter Auftakt - Erste Klage gegen Moderna vor dem Landgericht Düsseldorf"

Die vielen Klagen und Termine gegen BioNTech sind bereits jedem bekannt. Derzeit ist der Stand so, dass es deutschlandweit gegen BioNTech keine klageabweisenden Urteile gibt. In den von uns vertretenen Verfahren attestierte das Landgericht Mönchengladbach in einer Klage gegen die Rechtschutzversicherung hinreichende Erfolgsaussichten und damit die Notwendigkeit, dass die Rechtschutzversicherung die Verfahren zu decken hat. In der Sache selbst erließ bisher u.a. das Landgericht Köln in jeweils unterschiedlichen Verfahren jeweils Beweisbeschlüsse. Die Landgerichte Ellwangen, München I und Kleve kündigten ebenfalls Hinweis bzw. Beweisbeschlüsse für das weitere Prozedere an. Der Vortrag ist vielschichtig und komplex, weshalb immer die Kammern in der Regel, bestehend aus 3 Berufsrichtern entscheiden.

Dafür lesen aber alle diesen Beitrag nicht, sondern dafür, was mit Moderna los ist.

Das Landgericht Düsseldorf hat in 4 gerichtlichen Verfahren von verschiedenen Anspruchstellern, die Impfschäden gegenüber den Herstellern reklamieren und Schadenersatz begehren Termin zur mündlichen Verhandlung auf Donnerstag, den 16.11.2023 angesetzt. Alle Termine sollen gleichzeitig um 10:00 Uhr vor der 3. Zivilkammer stattfinden.

Wir gehen davon aus, dass das Landgericht Düsseldorf die Verfahren gegen BioNTech und gegen Moderna keine andere Beurteilung zuteil werden lässt und deshalb alle Termine gleichermaßen auf 10:00 Uhr terminierte, um für alle Verfahren zu erklären, wie derzeit die Kammer die aktuelle Sach- und Rechtslage beurteilt, bevor es dann in die Einzelverfahren gehen wird, für die wir selbst den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragten, weil die individuellen gesundheitlichen Schäden von Betroffenen kein Umstand ist, den es in der Öffentlichkeit auszubreiten gilt. Die Presse bitten wir die Persönlichkeitsrechte zu wahren.

Neu ist allerdings, dass sich darunter auch erstmals eine Klage gegen Moderna befindet. Moderna wird von Hogan Lovells vertreten. Sie erkennen also schon die Gemeinsamkeit zu BioNTech, die von White & Case vertreten werden, dass jeweils amerikanische Großkanzleien in der Sachbearbeitung deutschen Kanzleien vorgezogen wurden.

Auch Hogan Lovells wird vom Bundesministerium der Gesundheit vertragsgemäß bezahlt. Wir hatten bereit darüber berichtet, dass die deutsche Kanzlei CMS Hasche Sigle, die bisher für die BioNTech Manufacturing GmbH tätig war, einen respektablen und guten Job für ihre Mandantin (leider) geleistet hatte, da sie unseren Mandanten das Leben schwer machten, so, wie man es bei einer gegnerischen deutschen Anwaltskanzlei erwarten durfte. Sie legten für ihre Mandantin BioNTech Manufacturing GmbH das Mandat nieder zugunsten der übernehmenden US-Sparte von White & Case, die schon seit 20 Jahren Pfizer vertrete.

Der Stil bei BioNTech hat sich auch mit White & Case prompt geändert von einer sachlichen Auseinandersetzung in einen Schlammschlacht-Stil, indem die Beklagte nun jeden noch so offenkundigen Gesichtspunkt plump bestreitet. So trägt derzeit BioNTech tatsächlich vor, dass BNT162b2 tatsächlich einen Schutz gegen die Übertragung von SarsCoV2 biete, nachdem das PEI und alle anderen die Position von ihrer Internetseite wegen der offenkundigen unzutreffenden Behauptung gestrichen hatten und stellt die Position unter Beweis durch Einholung eines Sachverständigengutachtens. Auch gäbe es immunologische Schäden nicht. Ferner gäbe es auch "PostVac" nicht. Die Prozessbevollmächtigte von BioNTech erklärte in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Koblenz, dass es chargenabhängige Unterschiede nicht gäbe, also die getroffenen Feststellungen in Dänemark, der Gesundheitsministerien in den Niederlanden und in Spanien sowie von BioNTech selbst auf Seite 56 des PSUR#1 folglich dann fei erfunden sein müssen.

Natürlich sei auch das der Bevölkerung verabreichte BNT162b2 (Process2) kein Gentherapeutikum.

Sämtlicher Vortrag aus peer reviewed Aufsätzen sei "pseudowissenschaftlich". Herzlichen Glückwunsch also den hunderten, gar tausenden Wissenschaftlern, die Publikationen peer reviewed durchbrachten, um die Wissenschaftswelt aufzuklären. Jetzt wissen sie es genau - sie sind alle "Pseudowissenschaftler". Es ist der neue Begriff für unangepasste Wissenschaftler (also 99%), die nicht pharmakonform aus Sicht von BioNTech in der Wissenschaftswelt publizierten. Ich bitte deshalb alle Wissenschaftler, die in dem Bereich publizierten, der BioNTech Manufakturing GmbH in Bezug auf ihre bereits veröffentlichten "pseudowissenschaftlichen Werke" auch juristisch näher zu treten. Wir als Anwaltskanzlei geben ja nur Inhalte aus den Aufsätzen wieder. Die Kritik trifft daher die Wissenschaftswelt und die publizierenden Wissenschaftler alle unmittelbar. Sie seien "Pseudowissenschaftler".

Ferner trägt die BioNTech Manufacturing GmbH vor: "Der Impfstoff weist ein gutes Sicherheitsprofil auf" "Beweis: Sachverständigengutachten." Was das juristische Relevanz für welches konkrete Tatbestandsmerkmal haben soll erschließt sich mir ebenso wenig, wie die unsubstantiierte Behauptung selbst, die keine weitere Erhellung findet.

Die "angebliche Schädlichkeit von Comirnaty sei nicht belegt".

Mängel der Herstellung und Entwicklung gäbe es nicht.

Die Plattitüden setzen sich unendlich fort. Es verwundert daher kaum, dass auch Moderna den Stil vertritt, heiße Luft zu pumpen. Es scheint ein Markenzeichen der Kultur amerikanischer Großkanzleien zu sein, alles Offenkundige an sich in ihr Gegenteil invertieren zu wollen. Auch gehört ein herabwürdigender Schreibstil dazu, der vor Herabwürdigungen direkter und indirekter Art keinen Halt macht.

Das sind alles keine Stilmittel, die je von CMS Hasche Sigle in Schriftsätzen zu sehen waren. Sie konzentrierten sich auf die juristische Arbeit. Da auch BioNTech, Moderna und das Bundesminsterium der Gesundheit, das letztlich zahlen soll, neuerdings jedwede Gespräche auch in den noch so offenkundigsten Fällen, in denen es schon durch die Versorgungsämter die Anerkennung als Impfschaden gibt, kategorisch ablehnen, gehen wir davon aus, dass vor allen den amerikanischen Großkanzleien aus wohlverstandenem pekuniärem Eigeninteresse an der Eskalation auf dem Rücken der Geschädigten gelegen ist.

Die Ereignisse scheinen sich also zu wiederholen. Auch Freshfields boten wir zu Beginn immer vergleichsweise Regelungen im Abgasskandal an, um schnell für die Geschädigten eine einvernehmliche und damit für den Hersteller mögliche "stille" Regelung zu erzielen. Das wurde zu Beginn ebenfalls kategorisch abgelehnt. Daraus entstanden dann für die Automobilindustrie zu zahlende Milliardenbeträge, wie sicher nun die Automobilindustrie zur Kenntnis genommen hat.

Auch jetzt wollten wir für die Geschädigten, die jetzt schnell und unkompliziert für Heilbehandlungen und ihre persönliche Situation eine zügige Streitbeilegung bevorzugen, entsprechende Vergleiche schließen. Die Gegenseite schlug ebenfalls auch in Kenntnis der Vorgeschichte im Abgasskandal die Tür vor der Nase der Geschädigten zu.

Es ist tatsächlich dabei immer die Frage zu stellen, ob nicht die amerikanischen Großkanzleien nicht das Interesse ihrer Mandanten, sondern stets das eigene Interesse in den Vordergrund schoben? Falls es nicht so ist, dürfte es daran liegen, dass das Bundesministerium der Gesundheit sich einer Zahlung auf Vergleichsschlüsse verweigerte, da eine gütliche Einigung ausschließlich dann zustande kommt, wenn die Bundesrepublik Deutschland einer solchen zustimmt. Hier dürfen also alle Geschädigten zur Kenntnis nehmen, dass sich das Bundesministerium der Gesundheit einer solchen Lösung verschlossen hat, da sich die jeweiligen Beklagten, BioNTech und Moderna immer auf den Standpunkt stellen dürften, dass es bei der vertraglichen Regelung mit der Bundesrepublik Deutschland an Ihnen dann sicher nicht gescheitert wäre.

So dürfen sich alle derzeit gegen die Impferhersteller Klagenden bei Prof. Dr. Karl Lauterbach und der SPD bedanken, dass ihnen vor der Nase die Tür zugeschlagen wurde. Moral und Anstand .....

In der kommenden Woche gibt es dann noch weitere Termine: Dienstag vor dem Landgericht in Detmold und sodann zwei weitere Termine vor dem Landgericht in Stuttgart am Freitag. Alle Termine richten sich jeweils gegen BioNTech als Beklagte.
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