BfDI on Nostr: Das ARF für die European Digital Identity Wallet darf nicht hinter die Rechte der ...
Das ARF für die European Digital Identity Wallet darf nicht hinter die Rechte der eIDAS-Verordnung zurückfallen. Pseudonyme Nutzung ist alternativlos, um der Gefahr von Überidentifizierung zu begegnen. Sie ist in der Verordnung auch ganz klar als Recht festgeschrieben und muss selbstverständlicher Teil der digitalen Welt sein. [1/2]
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2024-06-28 10:16:24Event JSON
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